BarriereFreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater

Website: www.schelsfreisleben.de
Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2025 

 

1. Einleitung

Wir bei Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater sind bemüht, unsere Website barrierefrei zu gestalten. Dies bedeutet, dass alle Menschen, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten, Zugang zu unseren Inhalten haben sollen.

Unsere Bemühungen orientieren sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1, Level AA) sowie der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

2. Aktueller Stand der Barrierefreiheit

  • Die Hauptinhalte unserer Website sind weitgehend barrierefrei zugänglich.
  • Einige Bereiche, wie ältere PDF-Dokumente oder bestimmte Bilder, erfüllen noch nicht alle Anforderungen.

3. Bekannte Barrieren

  • Manche Bilder haben noch keine Alternativtexte.
  • Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund sind in Einzelfällen unzureichend.
  • PDF-Dokumente auf der Website sind derzeit nicht immer barrierefrei.

4. Normen und Standards

  • WCAG 2.1, Level AA
  • BITV 2.0

5. Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich bitte an Frau Nina Meier:

E-Mail:
Telefon: 09441-7002 123
Adresse: Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater | Östliche Weinstraße 2a  |  93309 Kelheim  

Wir prüfen Ihr Feedback zeitnah und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren zu beheben.

6. Veröffentlichung und Aktualisierung

Diese Barrierefreiheitserklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Letzte Überprüfung: 23. Oktober 2025

Mandanteninformation September 2026

Folgende Themen werden u.a. behandelt:
- Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen (Teil 2)
- Dienstwagen: Falsche Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber
können zu Steuerhinterziehung des Arbeitnehmers führen

Infos zur Einführung der E-Rechnungspflicht

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde eine gesetzliche Änderung bei den Rechnungen vorgenommen.
Ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) im digitalen Format (sog. E-Rechnung) ausgetauscht werden. Wichtige Punkte rund um dieses Thema haben wir in unserem Infoschreiben zusammengefasst.

Mandanteninformation August 2026

Folgende Themen werden u.a. behandelt:

- Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen
- Vollziehung von Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 ausgesetzt

 

Mandanteninformation Juli 2026

Folgende Themen werden u.a. behandelt:

- Unterkunft im Wohnmobil ist keine doppelte Haushaltsführung
- Nachweise für die neue E-Auto-Förderung