Lohn­ab­rechnung für Unter­nehmen

Klare Sicht für Löhne und Gehälter!
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Je mehr Vergnügen du an deiner Arbeit hast, um so besser wird sie bezahlt.

Mark Twain

Lohn­abrechnung für Unternehmen

Schels Freisleben & Partner mbB Steuerberater

Aufgrund laufender Gesetzesänderungen im Bereich der Lohnbuchhaltung, zum Teil sogar rückwirkend, stehen Unternehmen oftmals vor der schier unüberwindbaren Hürde, allen damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden. Durch Unkenntnis drohen Haftungsrisiken, Nachzahlungen bei Sozialversicherung- und Lohnsteuerprüfungen oder personelle Probleme.

Nicht ohne Grund muss eine Fachkraft für Lohnbuchhaltung über umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Arbeits­rechtSozial­versicher­ungs­recht und Lohn­steuer­recht verfügen.

Aktuell mit DATEV

Dank unserer DATEV Anwendungen sind wir immer auf dem neuesten gesetzlichen Stand. Sie können sicher sein, dass wir dabei steuerfreie Zuschläge, Freibeträge, Pauschalen und Beitragsätze im Blick haben. Durch optimale Gestaltung erfreuen sich auch Ihre Beschäftigten am „mehr Netto vom Brutto“. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Unser Bestreben ist es, die Ihnen auferlegten Pflichten hinsichtlich der Lohnbuchhaltung auf ein Minimum zu senken. Wir übernehmen die fristgerechte Erstellung von Lohnabrechnungen, die Führung der gesetzlich vorgeschriebenen digitalen Lohnkonten und die Abwicklung der Prüfungen durch Finanzamt sowie Renten- und Sozialversicherungsträger. Von Ihnen benötigen wir neben der Personalerfassung beziehungsweise, wenn notwendig, der Sofortmeldung, lediglich die Freigabe zur Auszahlung der Löhne mittels Unterschrift. Auch die Abrechnung der Baulöhne bieten wir mit allen gesetzlichen Anforderungen an.

ihr ansprechpartner

Stefan Fröhlich

Steuerfachangestellter

Spezialist für Baulohn der Kanzlei Schels Freisleben & Partner.

 

Mandanteninformation September 2026

Folgende Themen werden u.a. behandelt:
- Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen (Teil 2)
- Dienstwagen: Falsche Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber
können zu Steuerhinterziehung des Arbeitnehmers führen

Infos zur Einführung der E-Rechnungspflicht

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde eine gesetzliche Änderung bei den Rechnungen vorgenommen.
Ab dem 01.01.2025 müssen grundsätzlich Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) im digitalen Format (sog. E-Rechnung) ausgetauscht werden. Wichtige Punkte rund um dieses Thema haben wir in unserem Infoschreiben zusammengefasst.

Mandanteninformation August 2026

Folgende Themen werden u.a. behandelt:

- Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen
- Vollziehung von Aussetzungszinsen für 2014 bis 2018 ausgesetzt

 

Mandanteninformation Juli 2026

Folgende Themen werden u.a. behandelt:

- Unterkunft im Wohnmobil ist keine doppelte Haushaltsführung
- Nachweise für die neue E-Auto-Förderung